Buch-Nr. 31 aus der Kategorie »Mensur und Duell«

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Die in diesem Buch enthaltenen Dissertationen behandeln zwei besondere Themen rund um den Zweikampf, nämlich die Übertretung der Kampfesregeln (§ 207 alt StGB) und die Beteiligung Dritter (§ 203 alt StGB).

Peter Hauser (Hrsg.)

Dissertationen zur Mensur - Band VI

Ehrenzweikämpfe und Mensuren werden im Gegensatz zu ordinären Raufereien nach bestimmten Regeln ausgetragen, die genau eingehalten werden müssen. Nicht nur der Unparteiische, sondern auch die Sekundanten hatten peinlich genau darauf zu achten, daß die Partie regelkonform ablief und niemand durch Verletzung der Regeln gefährdet wurde. So war es nach viele Duellkomments beim Pistolenduell das Recht, zuweilen sogar die Pflicht der Sekundanten, auf den Gegner zu schießen, wenn diese die Kampfesregeln übertrat.
Diese und viele andere Fragen finden in Schultzes Doktorarbeit eine gründliche rechtliche Behandlung. Auch Eickhoffs Arbeit zeichnet sich durch Praxisnähe aus. Er untersucht akribisch, ob sich weitere Dritte wie Sekundanten, Zeugen (Testanten), Unparteiische, Ärzte, Mitglieder des Ehrengerichts, ja überhaupt alle, welche direkt oder indirekt etwas mit der Mensur oder dem Zweikampf zu tun hatten, strafbar machen konnten.
Die detaillierten Kenntnisse des Mensur- und Duellablaufes deuten darauf hin, daß die Autoren Waffenstudenten waren. Bei Theodor Schultze steht es fest: Er war 1923 beim Corps Visigothia Rostock rezipiert worden und wirkte später als Oberstaatsanwalt in Schwerin.
Theodor Schultze: Übertretung der Kampfesregeln bei Zweikampf. Rostock 1928
Fritz Eickhoff: Die Beteiligung Dritter am Zweikampf nach geltendem deutschen Strafrecht und den Entwürfen zu einem Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuch unter Berücksichtigung ausländischen Rechtes. Erlangen 1931