Buch-Nr. 94 aus der Kategorie »Mensur und Duell«
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Zweikampfregeln für den Offizier
Obwohl von gesetzlich von Strafe bedroht, war das Duell im deutschen Kaiserreich eiserner Bestandteil des Denkens des Offizierskorps, des Adels, eines großen Teils des gehobenen Bürgertums sowie der schlagenden Studentenverbindungen.
Peter Hauser (Hrsg.)
Zweikampfregeln für den Offizier
In dieser „satisfaktionsfähigen Gesellschaft“ war es undenkbar, einen Ehrverletzer von Stand mit einer Klage beim Gericht zu belangen. Der Angriff auf die Ehre mußte zwingend mit einer Forderung auf blanke Waffe (Säbel, Degen) oder Pistole beantwortet werden. Der Zivilist, der dieses aus was für Gründen auch immer unterließ, war gesellschaftlich geächtet. Und aktive Offiziere und solche der Reserve riskierten, vom Ehrenrat gerügt und ihrer Charge verlustig zu gehen oder zum Abschied genötigt zu werden. Deshalb war es ratsam, sich auf ein mögliches Duell wenigstens theoretisch vorzubereiten. Offiziere und andere Angehörige satisfaktionsfähiger Kreise mußten die Regeln des Zweikampfes kennen. Anders als in Frankreich, wo Graf Chatauvillard schon 1836 seinen Essai su le duel herausgegeben hatte, erschien im Deutschen Reich erstmals 1882 anonym der Aufsatz Die Conventionellen Gebräuche beim Zweikampf unter besonderer Berücksichtigung des Offiziersstandes, der 1883 als Seperatdruck veröffentlicht wurde und bis 1913 acht Auflagen erreichte. Die 7. Auflage von 1909, die als Anhänge auch die Verordnungen über die Ehrengerichte der Offiziere im Preußischen Heer von 1874 und 1897 mit „Einführungsordres“ der Kaiser Wilhelm I. und Wilhelm II. umfaßt, ist hier als Faksimile wiedergegeben. Des weiterem findet man in diesem Band, ebenfalls als Faksimile, das 1891 erschienene Nachschlagebuch bei Austragung von Ehrenhändeln für den Offizier als Kartellträger (Zeuge), Sekundant, Unparteiischer.